Wohngebäudeversicherung

Mein Eigenheim ist meist das teuerste Eigentum, was ich besitze. Das muss ich natürlich gut absichern, damit ich im Schadensfall nicht mit leeren Händen dastehe. Hanse Versicherungsmakler Greifswald GmbH ist dafür ein solider Partner!

Allgemein

Wer braucht eine Wohngebäudeversicherung?

Alle, die ein eigenes Wohngebäude besitzen. Das betrifft Eigennutzer als auch Vermieter.

Schadensbeispiele

Stell Dir vor, wie viel Mühen und finanzielle Aufwendungen Du vorher hattest, um Deine wertvollste Sache zu erwerben oder zu bauen und gemütlich herzurichten. Das könnte plötzlich alles umsonst gewesen sein, wenn z.B. durch eine Unachtsamkeit, einen technischen Defekt oder Naturgewalten Dein Haus ganz oder teilweise beschädigt wird. Und dann ist auch noch ein Kredit abzuzahlen … Gut, wenn Du für diesen Fall finanziell abgesichert bist.

Schadensbeispiel 1
Gerade eingezogen in das neue Heim, die erste Grillparty und dann kommt das Unwetter. Blitz und Donner, Wassermassen ergießen sich von oben, es stürmt immer heftiger. Alles was nicht gesichert ist, fliegt durch die Luft. Und so schnell, wie es gekommen ist, ist das Unwetter vorbei. Die Schadenbilanz: Fast das ganze Dach abgedeckt, durch den Starkregen sind dadurch das Dachgeschoss und Teile des Erdgeschosses beschädigt und durchnässt. Im Bereich der Eingangstüren ist bräunliches Wasser von draußen eingedrungen. Das Haus ist unbewohnbar.
Schadenhöhe 131.400€. Schlimmer kann es kaum kommen. Und nicht auszudenken, wenn Du jetzt auch noch unzureichend abgesichert bist.

Schadensbeispiel 2
Um es besonders gemütlich zu machen, sind die Weihnachtsbaumkerzen dieses Mal aus Wachs und die angezündeten Lichter verbreiten eine gemütliche Stimmung. Nach der Bescherung wird noch etwas gegessen und getrunken und keiner denkt mehr an die brennenden Kerzen. Doch nur genau bis zu dem Augenblick, als der Weihnachtsbaum urplötzlich in Flammen steht. Rasend schnell breiten sich die Flammen aus und entzünden andere brennbare Dinge, die sich in der Nähe befinden. Sofort füllt sich der Raum mit beißendem, schwarzem Rauch und macht das Atmen fast unmöglich. Es bleibt nur noch die Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren. Schadenshöhe am Gebäude ca. 12.700€. Hinzu kommt noch ein beachtlicher Schaden am Hausrat, den die Hausratversicherung übernimmt. Gut, wenn Du richtig versichert bist und grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist. Denn ohne diesen Einschluss hätte der Versicherer vielleicht nur zu 50% entschädigt und du wärst auf einen Großteil des Schadens sitzen geblieben.

Was leistet eine Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung leistet bei totaler oder teilweiser Beschädigung des Gebäudes und Gebäudezubehörs durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Überspannungsschäden durch Blitzschlag.

Eingeschlossen werden können weitere Elementarschäden (wie z.B. Überschwemmung, Starkregen, Schneedruck, Erdbeben, Rückstau) und ein Gebäudeschutzbrief mit einem Zusatzbeitrag, die in den meisten Policen standardmäßig aber nicht mit enthalten sind. Die Versicherungssumme, das ist der Basiswert 1914, sollte sorgfältig ermittelt werden und auch immer auf den richtigen Stand gehalten werden, denn dann verzichtet der Versicherer zumeist auf die Einrede einer möglichen Unterversicherung. Bei einer Unterversicherung (d.h. der Wert des Wohngebäudes ist höher als die vereinbarte Versicherungssumme) wird nur anteilig im Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert geleistet. Die Höchstentschädigung ist immer auf die Versicherungssumme begrenzt. Es gibt auch die Möglichkeit, die Prämie nach der Wohnfläche zu bestimmen. Das hat den Vorteil, dass in der Regel keine Unterversicherung eintreten kann (sofern die Wohnfläche nicht verändert wird), da die Versicherungssumme entweder nicht begrenzt bzw. auf sehr hohe Werte maximiert ist. Sehr wichtig ist auch, dass der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme leistet und keine Leistungskürzung vornimmt. Denn normalerweise hat der Versicherer das Recht, bei grober Fahrlässigkeit in Abhängigkeit von der Schwere des Verschuldens die Leistung zu kürzen, was regelmäßig Stress gibt. Es gibt je nach Gesellschaft und Absicherungsgrad (Basis, Kompakt, Premium) zahlreiche weitere Leistungserweiterungen wie Mitversicherung von Nebengebäuden bis 10m², Photovoltaikanlagen, Hotelkosten bei Nichtbewohnbarkeit nach einem versicherten Schaden, Aufwendungen für die Beseitigung umgestürzter Bäume u.v.a.m.

Und zusätzlich für Vermieter:
Für Vermieter sollte auf jeden Fall Mietausfall durch eine versicherte Gefahr versichert sein. Und außerdem: Man kann bei der Auswahl des Mieters noch so umsichtig sein. Das Risiko des Mietausfalls wegen Nichtzahlung oder die mutwillige Beschädigung der Wohnung bzw. des Gebäudes können Sie nicht ausschließen. Um sich dagegen zu schützen, gibt es die sog. „Mietnomaden“-Versicherung, die übrigens auch auf die Miete umgelegt werden kann.

Wie finden wir die richtige Wohngebäudeversicherung für Dich?

Wir setzen uns zusammen – z.B. im Büro, sozusagen offline oder via Internet, dann natürlich online. Notwendige Unterschriften können bei der Onlineberatung einfach über E-Sign geleistet werden und sind rechtsverbindlich. Bei der Onlineberatung ist der Bürobesuch grundsätzlich nicht notwendig.

  • Wir besprechen mit Dir die aktuelle Risikosituation. Will heißen, dass die Gebäudedaten, spezielle Gefahrensituationen, die Nutzung, Nebengebäude, die Vorschadensituation und Vorversicherungsdaten (wenn vorhanden) aufgenommen werden.
  • Wir besprechen mit Dir Deine Wünsche und Bedürfnisse bei der Absicherung des Wohngebäudes und beraten Dich entsprechend. Anschließend dokumentieren wir dies in einem Beratungsprotokoll.
  • Wir wählen daraufhin mit Dir zusammen den Absicherungsgrad, wie z.B. nur eine Basisabsicherung oder eine gute Kompaktabsicherung oder eine sehr umfangreiche Premiumabsicherung sowie gegebenenfalls gewünschte Selbstbeteiligungen zur Beitragsreduzierung und/oder Schadensfreiheitsrabatte u.v.a.m. aus.
  • Jetzt schauen wir, welche Versicherungsgesellschaften diese oben gemachten Vorgaben weitestgehend erfüllen und zu Dir passen. Bei der Auswahl achten wir auf das Preis- Leistungsverhältnis und natürlich auf eine gute Schadensregulierungspraxis.
  • Du erhältst Vergleichsangebote in denen die oben gemachten Vorgaben auf Erfüllung verglichen werden. Es erfolgt gegebenenfalls eine Nachjustierung der Angebote.
  • Du hast Dein passendes Angebot ausgewählt. Wir decken dies bei der entsprechenden Gesellschaft ein. Alle diese Leistungen sind für Dich kostenlos.

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Fragen und Antworten rund um die Wohngebäudeversicherung

Summen- oder Wohnflächentarif?

Bei vielen Anbietern kannst Du einen sogenannten Summentarif oder alternativ einen Wohnflächentarif abschließen. Was sind die Unterschiede?

Der Summentarif basiert auf den Wert 1914, der immer korrekt ermittelt werden muss. Hier hat jeder Versicherer seine speziellen Vorgaben, die bei der Wertermittlung beachtet werden müssen. Es kann also durchaus passieren, dass bei der Banania-Versicherung ein etwas anderer Wert 1914 herauskommt als bei der Pfefferminzia-Versicherung. Das ist bei einem Versicherungvergleich zu beachten! Und bei einem Versichererwechsel kann dies unter Umständen zu einer Unterversicherung führen und damit im Schadensfall zu einer Leistungskürzung, wenn Du den Wert 1914 einfach so überträgst. Auch nachträgliche Werterhöhungen müssen ständig dem Versicherer mitgeteilt werden, da sie den Wert 1914 verändern.

Beim Wohnflächentarif dagegen gibt es keine feste Versicherungssumme analog dem Wert 1914. Es wird nur pauschal eine maximale Entschädigungssumme festgelegt, die in der Regel ausreichend hoch bemessen ist. Das hat den Vorteil, dass dadurch in der Regel ein Unterversicherungsverzicht besteht und nicht jede Werterhöhung nachgemeldet werden muss – es sei denn, die Wohnfläche hat sich dadurch verändert. Eine genaue Wertermittlung ist dadurch meist nicht notwendig. Den Wohnflächentarif gibt es in der Regel nur für Ein- oder Zweifamilienhäuser.

Was bedeuten der Wert 1914 und der Baupreisindex?

Zur Bestimmung der Versicherungssumme eines Gebäudes in Mark wird das Basisjahr 1914 verwendet, wenn das Gebäude zum gleitenden Neuwert versichert werden soll. Der Wert 1914 kann durch Verwendung der Neubausumme und des jeweiligen Baupreisindex, der für jedes Baujahr nach 1914 festgelegt wird, ermittelt werden:

Wert 1914 = Neubausumme x 100 : Baupreisindex des Baujahres oder anders herum Neubausumme = Wert 1914 x Baupreisindex des entsprechenden Jahres : 100. Der vorläufige Baupreisindex beispielsweise für 2021 beträgt 1568,3. Er beschreibt die Anpassung der durchschnittlichen Wiederherstellungskosten in Abhängigkeit von den Baupreisen in dem betreffenden Jahr von dem der Baupreisindex genommen wird.

Der Wert 1914 kann auch durch eine Wertermittlung über Fläche, Ausstattung und Bauform nach Vorgabe des jeweiligen Versicherers ebenfalls berechnet werden. Beim Wert 1914 müssen nachträgliche Werterhöhungen stets nachgemeldet werden, um nicht  unterversichert zu sein.

Was zählt alles als Wohnfläche?

Es gibt zwei Wohnflächenberechnungsarten – nach DIN 277 oder nach der Wohnflächenverordnung. Letztere ist die am Häufigsten benutzte Methode. Allerdings haben einige Versicherer eigene Vorschriften, wie die Wohnfläche zu berechnen ist:

  • Grundfläche muss nicht identisch zur Wohnfläche sein,
  • Für Flächen unterhalb von Schrägen oder Treppen gilt bei einigen Gesellschaften: Unter 1m Höhe gilt nicht als Wohnfläche, zwischen einem und zwei Metern Höhe zu 50% als Wohnfläche, darüber hinaus zu 100% als Wohnfläche. Andere Gesellschaften unterscheiden die Höhen unter Schrägen nicht – dort gilt generell die Grundfläche.
  • Kellerräume, die nicht wohnwirtschaftlich (z.B. nicht als Fitness-, Hobby- oder Wohnraum) genutzt werden, Waschküche, Heizungs- oder Hauswirtschaftsräume und Garagen sind keine Wohnflächen,
  • Terrasse, Balkone und Loggien werden in der Regel zu einem Viertel der Fläche als Wohnfläche angerechnet,
  • Ungeheizte Wintergärten oder Pools werden in der Regel zur Hälfte der Fläche als Wohnfläche angerechnet,
  • Beheizte Wintergärten und Pools zählen jedoch zu 100% als Wohnfläche.
  • Treppenhäuser werden in der Regel nicht als Wohnfläche angerechnet. Es gibt aber zwischen den Gesellschaften einzelne Unterschiede. Daher sollte eine genaue Prüfung stattfinden, um dadurch eine Unterversicherung zu vermeiden.

Wie vermeide ich eine Unterversicherung?

Die Kriterien sind bei einem Summen- oder Wohnflächentarif unterschiedlich. Generell gilt aber: Um eine Unterversicherung zu vermeiden, helfen nur genaue, den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechende Angaben im Antrag, eine Überprüfung, wenn sich etwas geändert hat und natürlich dann die Mitteilung an den Makler oder den Versicherer. Es sollte darauf geachtet werden, dass in der Police ein Unterversicherungsverzicht vermerkt ist.

Was bedeutet gleitender Neuwert?

Würde man eine feste Neubausumme vereinbaren, kann es passieren, dass die zu einem anderen Zeitpunkt benötigte (tatsächliche) Neubausumme im Schadensfall anders ist. Das heißt, dass, wenn bei Abschluss der Versicherung die Neubausumme z.B. 200.000€ betragen würde, aber fünf Jahre später aufgrund von Inflation und Veränderungen des Marktes der Neubau des gleichen Objektes z.B. 240.000€ kosten würde. Tritt jetzt ein Totalschaden auf, würdest Du maximal 200.000€ entschädigt kriegen, die restlichen benötigten 40.000€ aber nicht. Um das zu verhindern, wurde der sogenannte gleitende Neuwert eingeführt, der dieses Szenario verhindern soll. Dieser (gleitende) Neuwert berechnet sich für jedes Jahr über den Wert 1914 und den Baupreisindex, so dass eine Unterversicherung vermieden wird. Du erhältst dann jedes Jahr, wenn der Baupreisindex sich ändert, vom Versicherer einen Änderungsnachtrag mit einer entsprechenden Prämienanpassung.

Was kann bei grober Fahrlässigkeit passieren?

Grobe Fahrlässigkeit kann schneller passieren, als man denkt. Beispiel:

Du vergisst den Wasserhahn der Waschmaschine bei längerer Abwesenheit zuzudrehen und es ergibt sich in Folge ein Wasserschaden … Du vergisst die Weihnachtskerzen zu löschen und im Nu brennt das Wohnzimmer … der Herd bleibt unbeaufsichtigt angestellt, es entsteht ein Feuer … und, und, und

Entsteht ein Schaden infolge grober Fahrlässigkeit, wird der Versicherer sich darauf berufen und je nach Schwere der Fahrlässigkeit die Entschädigung kürzen oder eine Leistung möglicherweise ganz versagen. Wir empfehlen daher unbedingt, grobe Fahrlässigkeit in den Versicherungsschutz mit einzuschließen und zwar möglichst bis zur vollen Höhe der Versicherungssumme, damit es diese Diskussion um grobe Fahrlässigkeit erst gar nicht gibt.

Sind Nebengebäude mitversichert?

Grundsätzlich sind Nebengebäude in den Standardbedingungen erst einmal nicht mitversichert und müssen einzeln versichert werden. Es gibt aber Versicherer, die in den besonderen Bedingungen Nebengebäude bis beispielsweise 10m² Fläche in den Versicherungsschutz des Hauptgebäudes einschließen. Größere Nebengebäude bis 25m² Fläche kannst Du bei einigen Versicherern gegen Mehrbeitrag in den Versicherungsschutz des Hauptgebäudes einbeziehen. Nebengebäude über 25m² sind in der Regel immer separat zu versichern.

Die Wohngebäudeversicherung gehört zu den Versicherungen, die im Ernstfall für einen erheblichen finanziellen Schaden aufkommen aber gleichzeitig recht komplex sein können. Ein Zahlungsausfall wegen einer falsch gewählten Deckung kann daher katastrophal sein. Daher empfehlen wir, sich von der Hanse Versicherungsmakler Greifswald GmbH beraten zu lassen, was speziell für Dich wirklich wichtig ist.

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